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Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz für Unternehmen inDeutschland

Gefährdungsbeurteilung · Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit · DGUV-Konformität · Betreuung in Frankfurt, Berlin, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf

Der deutsche Arbeitsschutz beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und verlangt von jedem Arbeitgeber eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung sowie die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes. Beide Funktionen können extern besetzt werden, was für international tätige und britische Unternehmen mit Standorten in Deutschland die praktischste Lösung ist. Arinite unterstützt Unternehmen in Deutschland mit qualifizierten Sicherheitsberatern und Compliance-Software und stimmt die deutschen Pflichten mit einem einheitlichen Konzernstandard über 50+ Länder hinweg ab.

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ÜBERBLICK

Arbeitsschutz in Deutschland

Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Berufsgenossenschaften. Für ausländische Unternehmen sind vor allem folgende Punkte entscheidend:

Gefährdungsbeurteilung

Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und dokumentieren. Dies ist die zentrale Pflicht und das wichtigste Dokument im deutschen Arbeitsschutz.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Nach dem ASiG muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Sie kann intern oder als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden.

Betriebsarzt

Ebenfalls nach dem ASiG ist ein Betriebsarzt zu bestellen, auch hier ist eine externe Lösung möglich.

DGUV und Berufsgenossenschaften

Die zuständige Berufsgenossenschaft regelt branchenspezifische Vorschriften und ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung.

Unterweisung

Beschäftigte sind regelmäßig zu unterweisen, auch im Homeoffice und bei hybrider Arbeit.

Arinite unterstützt Unternehmen in Deutschland, insbesondere britische und international tätige Konzerne, deren deutsche Standorte die Anforderungen erfüllen und gleichzeitig zu einem einheitlichen Konzern-Compliance-System passen sollen. Dabei arbeiten wir mit qualifizierten lokalen Fachkräften zusammen.

STÄDTE

Arbeitsschutz-Betreuung in
ganz Deutschland

Frankfurt am Main

Der führende Finanzstandort.

Berlin

München

Hamburg

Köln

Düsseldorf

TYPISCHE LÜCKEN

Häufige Lücken, die wir
in Deutschland feststellen

Keine oder veraltete Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

Keine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit oder kein Betriebsarzt nach ASiG.

Britische Konzerndokumente werden unverändert genutzt, ohne ArbSchG, DGUV-Vorschriften und Gefährdungsbeurteilung abzubilden.

Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeit fehlt für Büro, Homeoffice und hybride Arbeit.

Unterweisungen nicht dokumentiert oder nicht regelmäßig durchgeführt.

LEISTUNGEN

Unsere Leistungen
in Deutschland

Gefährdungsbeurteilung

Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für alle Tätigkeiten und Standorte.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Koordination und Stellung der sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG.

Bildschirmarbeitsplätze

Gefährdungsbeurteilung für Büro, Homeoffice und hybride Arbeitsplätze.

DGUV-Konformität

Abstimmung mit den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Konzernweite Abstimmung

Verknüpfung der deutschen Pflichten mit einem einheitlichen Compliance-System über mehrere Länder.

Book a Free Gap Analysis Call

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer qualifizierten Sicherheitsberater. In 30 Minuten bewerten wir Ihre aktuelle Situation, benennen die wichtigsten Lücken bei Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnischer Betreuung und geben eine klare Empfehlung und Kosteneinschätzung.